Verkehrsrecht

Verkehrsrecht bildet in unserer Kanzlei ein zentrales Element und wird als solches von Herrn Rechtsanwalt Stephan Hoynatzky persönlich betreut. Aufgrund langjähriger Erfahrung in den Bereichen Verkehrszivilrecht, Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitsrecht gewährleisten wir Ihnen so eine umfassende und stets aktuelle Vertretung.
Gerade bei den unmittelbaren Folgen von Verkehrsunfällen und den oftmals einhergehenden Unsicherheiten, bieten wir Ihnen gerne unseren Schnelldienst zur Klärung der Sachverhalte und als Anleitung zur weiteren Vorgehensweise an.

Widmen Sie sich ihrer Familie, ihrer Arbeit und ihrem Leben außerhalb von rechtlichen Fragen und überlassen Sie uns ihr Anliegen – wir übernehmen das!

Im Bereich des Verkehrszivilrechts betreuen wir Sie umfassend bei der Geltendmachung Ihrer Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall. Dies betrifft sowohl Sach- als auch Personenschäden. Um eine möglichst umfassende Geltendmachung Ihrer Schadensersatzansprüche gewährleisten zu können, sollte möglichst frühzeitig, am besten unmittelbar nach dem Verkehrsunfall ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden. Begeben Sie sich auf keinen Fall in die Hände der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Es handelt sich hierbei um Ihren Gegner und nicht um Ihren Freund. Bei einer Versicherung handelt es sich um ein Wirtschaftsunternehmen, welches naturgemäß zur Gewinnmaximierung versuchen wird, die entstehenden Kosten zu reduzieren. Auch wenn die Sachbearbeiter der Versicherungen am Telefon noch so freundlich erscheinen, ist immer zu bedenken, dass man sich nie zur Beseitigung von Schäden in die Hände des Schädigers begeben sollte.

Weil dies der Gesetzgeber ebenso sieht, gibt er dem Geschädigten das Recht zur Hand, einen Rechtsanwalt mit der Schadenabwicklung zu beauftragen, um die so genannte Waffengleichheit herzustellen. Die Sachbearbeiter der Kfz-Haftpflichtversicherungen sind dem in der Regel unerfahrenen Geschädigten, der gar nicht wissen kann, welche Rechte er hat, weit überlegen. Es ist daher generell davon abzuraten, die Unfallschadenabwicklung ohne einen Rechtsanwalt durchzuführen.

Beauftragen Sie daher möglichst umgehend nach dem Unfall einen im Verkehrsrecht versierten und nachhaltig tätigen Rechtsanwalt. Dieser führt die gesamte Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung und sorgt dafür, dass alle Ihnen zustehenden Ansprüche auch in voller Höhe bezahlt werden.

Ihr Rechtsanwalt wird Ihnen auch einen freien und unabhängigen, sowie kompetenten Sachverständigen empfehlen, der ein Gutachten über die an Ihrem Fahrzeug eingetretenen Schäden erstellen wird. Sie haben ab einem Schaden von 750 € brutto Anspruch auf ein solches Gutachten, in dem dann auch eine evtl. anfallende merkantile Wertminderung festgestellt wird. Lassen Sie sich auf keinen Fall einen Sachverständigen aufdrängen, der von Seiten der Versicherung gestellt wird. In der Praxis ist festzustellen, dass solche von der Versicherung gestellte Gutachter teilweise zu völlig anderen Ergebnissen kommen, als unabhängige Gutachter.

Nehmen Sie also möglichst unmittelbar nach einem Verkehrsunfall mit uns Kontakt auf. Mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung Kontakt aufzunehmen, sollte dagegen vermieden werden.

Die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts verursacht Ihnen keine Kosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben.

Die Rechtsanwaltskosten sind von Seiten des Schädigers, bzw. dessen Haftpflichtversicherung zu erstatten. Beim Rechtsanwaltshonorar handelt es sich um notwendige Auslagen des Geschädigten. Auch dann, falls eine Mithaftung vorliegen sollte, fallen Ihnen in der Regel keinerlei Kosten an. Ein kompetenter Rechtsanwalt wird bereits bei Ihrer Schadensschilderung die Gefahr einer Mithaftung erkennen und lediglich die Ansprüche geltend machen, die rechtlich durchzusetzen sind. Näheres entnehmen Sie bitte dem auf unserer Internetseite zu findenden Informationsmaterial zu diesem Thema.

Urteile:

Verkehrsrecht Urteile

Ein weiterer Teilbereich des Verkehrsrechts ist das Verkehrsstrafrecht. Dies beinhaltet alle Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr in Betracht kommen, sowie z. B. Körperverletzungs- und Tötungshandlungen, Trunkenheitsfahrten, Unfallflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren ohne Versicherungsschutz, die Gefährdung des Straßenverkehrs usw.

Wird einer dieser Vorwürfe gegen Sie erhoben, so werden wir nach unserer Beauftragung zunächst den Ermittlungsbehörden mitteilen, dass Ihrerseits keine Angaben zur Sache gemacht werden. Anschließend werden wir Akteneinsicht beantragen und erst nach Kenntnis des Akteninhalts nach Rücksprache mit Ihnen evtl. eine Stellungnahme gegenüber den Behörden abgeben.

Vermeiden Sie es unbedingt, selbst gegenüber den Ermittlungsbehörden Erklärungen abzugeben, ohne vorher anwaltlichen Rat eingeholt zu haben. Meist führen diese Angaben zu Konsequenzen, die auch durch einen Rechtsanwalt nicht mehr zu korrigieren sind.

Vermeiden Sie es also unbedingt, unmittelbar nach dem Unfall bzw. der Ihnen vorgeworfenen Tat Angaben gegenüber den Polizeibeamten zu machen. Spätestens dann, wenn Ihnen ein behördliches Schreiben zugeht, in dem Sie als Beschuldigter benannt sind, sollten Sie einen Rechtsanwalt aufsuchen. Dieser wird dann die Verteidigung für Sie übernehmen.

Sollte sich nach Akteneinsicht herausstellen, dass eine Verteidigung gegen den Tatwurf aussichtslos ist, wird Sie ein seriös arbeitender Verteidiger darauf hinweisen und Ihnen den für Sie kostengünstigsten Weg weisen. In diesem Fall würde es für Sie wenig Sinn machen, wenn Sie neben einer evtl. Geldstrafe auch noch umfängliche Rechtsanwaltskosten für die Verteidigung vor Gericht tragen müssten. Diese Kosten würden eintreten, wenn Sie nicht rechtschutzversichert sind und wenn es sich bei der Ihnen vorgeworfenen Tat um eine so genannte Vorsatztat handelt. Bei Vorsatztaten treten Rechtschutzversicherungen nicht ein.

Sollte Ihnen also eine Verkehrsstraftat vorgeworfen werden, so setzen Sie sich umgehend mit unserer Kanzlei in Verbindung. Sie werden in diesen Angelegenheiten von Herrn Rechtsanwalt Heinz Hoynatzky und Herrn Rechtsanwalt Stephan Hoynatzky vertreten.

Das Verkehrsordnungswidrigkeits- oder Bußgeldrecht betrifft die Fälle, in denen Ihnen z. B. Rotlichtverstöße, Abstandsverstöße oder Geschwindigkeitsüberschreitungen usw. vorgeworfen werden.

Auch in diesem Bereich vertreten wir Sie umfassend und mit allen rechtlichen Möglichkeiten. 

In diesen Verfahren erhalten Sie in der Regel zunächst einen Anhörungsbogen zugesandt, in dem Sie Auskunft über Ihre persönlichen Daten, zur Fahrereigenschaft und zur Frage des Tatvorwurfs machen sollen.

Bereits mit Erhalt dieses Anhörungsbogens ist es sinnvoll, einen in diesem Bereich spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen.

Vermeiden Sie es unbedingt, gegenüber den Ermittlungsbehörden ohne vorherige Beratung durch einen Rechtsanwalt Angaben zur Tat zu machen. Hier begangene Fehler finden Eingang in die Ermittlungsakten und können nicht mehr beseitigt werden.

Angaben zur Sache sollen entweder überhaupt nicht, oder erst nach Akteneinsicht durch den von Ihnen beauftragten Rechtsanwalt durch diesen erfolgen. Das Recht der Aussageverweigerung steht jedem Betroffenen zu und hat keinerlei negative Auswirkungen.

Der Rechtsanwalt wird durch die Akteneinsicht in die Lage versetzt, Sie umfassend über das weitere Vorgehen zu beraten. Aus der Ermittlungsakte wird ersichtlich, ob und wenn ja, welche Beweismittel den Behörden vorliegen (Fotos bei Geschwindigkeitsmessungen, Zeugenaussagen, Messprotokolle, Eichprotokolle). Möglicherweise ergibt sich aus der Ermittlungsakte, dass eine Geschwindigkeitsmessung fehlerhaft durchgeführt wurde, so dass die Messung nicht verwertbar ist. Aus den Fotos der Geschwindigkeitsmessungen ist teilweise ersichtlich, dass aufgrund störender Umwelteinflüsse die Messung zu ungenau und damit unbrauchbar ist. Hierfür existieren Sachverständige, die von uns ggf. beauftragt würden. Die Kosten hierfür würde Ihre Rechtschutzversicherung tragen.

Sollten Sie bereits mehrfach bußgeldrechtlich in Erscheinung getreten sein und bereits eine beträchtliche Anzahl von Punkten im Verkehrszentralregister angesammelt haben, so beraten wir Sie, wie die Punkte abgebaut werden können und wie evtl. verhindert werden kann, dass Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen oder die Vorlage eines verkehrspsychologischen Gutachtens (Idiotentest) auferlegt wird.

Nehmen Sie also Kontakt mit uns auf. Die in diesem Bereich für Sie zuständigen Rechtsanwälte Heinz Hoynatzky und Stephan Hoynatzky helfen Ihnen weiter

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