Schmerzensgeldhöhe bei Schleudertrauma nach Verkehrsunfall

Verkehrsrecht

Das Amtsgericht München hat mit Urteil vom 29.01.2013 - Aktenzeichen 332 C 21014/12 - entschieden, dass einer Unfallgeschädigten, die ein HWS-Schleudertrauma, eine ISG-Blockade sowie eine Beeinträchtigung der Lendenwirbelsäule erlitt, ein Schmerzensgeld in Höhe von 2000 € zustehe.

Die Geschädigte bekam nach dem Unfall starke Kopf-, Schulter- und Nackenschmerzen. Sie musste sich in ärztliche und krankentherapeutische Behandlung begeben.

Aufgrund der Verletzungen wurde ihr eine Arbeitsunfähigkeit für sechs Wochen attestiert. Ca. sechs Monate lang verspürte sie Schmerzen im gesamten Rückenbereich. Zwei Monate lang war ihr das Schlafen nur mit Schmerzmitteln möglich.

Hinsichtlich der Gründe für das zugesprochene Schmerzensgeld führte das Gericht aus, dass dem Schmerzensgeld eine Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion zukomme. Es sei berücksichtigt worden, dass ein Schmerzensgeld den Verletzten in die Lage versetzen soll, sich Erleichterungen und Annehmlichkeiten anstelle derer zu verschaffen, deren Genuss ihm durch die Verletzung unmöglich gemacht wurde. Aufgrund der erheblichen Dauer und Heftigkeit der unfallbedingten Schmerzen und der über Wochen gehenden Arbeitsunfähigkeit der Geschädigten halte das Gericht deshalb ein Schmerzensgeld in Höhe von 2000 € für angemessen.