Familienrecht

Bei der gesetzlichen Regelung von Partnerschaften und den rechtlichen Rahmenbedingungen für deren Beendigung geht es meist für die jeweiligen Partner um emotionale und von außen schwer überschaubare Forderungen.

Umso wichtiger ist ein Rechtsbeistand, der zwar im Interesse der Mandantin bzw. des Mandanten agiert, jedoch auch über die nötige Objektivität und gegebenenfalls den nötigen Pragmatismus verfügt um schwierige Prozesse in Gang zu bringen.

Wir behalten dabei das Ergebnis im Blick und setzen uns für einen, für alle Seiten tragbaren Zustand ein.

Sollte es bedauerlicherweise zu einer Trennung von Ihrem Ehepartner gekommen sein, so beraten wir Sie über die sich daraus ergebenden Folgen. Die Trennung, die nach gesetzlicher Definition dann gegeben ist, wenn zwischen den Ehepartnern keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und ein Ehegatte sie auch erkennbar nicht mehr herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt, hat Folgen, die sich in alle Bereiche des Familienrechts auswirken können. Über die sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten werden wir Sie umfassend beraten.

Letztendlich führt in der Regel die Trennung irgendwann einmal zur Scheidung. Diese kann frühestens nach Ablauf des so genannten Trennungsjahres eingereicht werden. In Ausnahmefällen, den so genannten Härtefällen (§ 1565 II BGB) kann die Scheidung auch schon vor Ablauf des Trennungsjahres beantragt werden.

Das zuständige Amtsgericht wird die Scheidung aussprechen, wenn es der Ansicht ist, dass die Ehe gescheitert ist. In der Regel ist dies unproblematisch. Insbesondere dann, wenn der Ehepartner der Scheidung zustimmt.

Bitte beachten Sie, dass für den Antrag auf Ehescheidung Anwaltszwang besteht. Das bedeutet, dass zumindest einer der beiden Ehepartner durch einen Anwalt vertreten sein muss. Der andere Ehegatte kann jedoch ohne anwaltliche Vertretung vor Gericht auftreten.

Sollen wir für Sie die Scheidung beantragen, so vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns. Zu diesem Termin bringen Sie bitte die Heiratsurkunde im Original oder in Kopie mit.

Sollten Sie die Scheidung so unkompliziert und einfach wie möglich hinter sich bringen wollen, so bestünde auch die Möglichkeit, uns den auf dieser Seite herunterladbaren Fragebogen nebst Vollmacht auszufüllen und zusammen mit der Heiratsurkunde zukommen zu lassen.

Formulare zum Download

Sobald die Unterlagen bei uns eingegangen sind, werden wir den Antrag auf Ehescheidung bei Gericht einreichen.

Alternativ können Sie uns auch "online" mit der Scheidung beauftragen. Hierzu besuchen Sie bitte unsere Internetseite:

Sollten Sie finanziell nicht in der Lage sein die Kosten des Scheidungsverfahrens selbst zu tragen, so drucken Sie bitte den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe aus.

Füllen Sie den Antrag bitte vollständig aus und fügen Sie uns die entsprechenden Belege bei. Aufgrund dieses Antrags auf Verfahrens-kostenhilfe werden wir beantragen, Ihnen Verfahrenskostenhilfe für das Scheidungsverfahren zu gewähren.

Eines der dringendsten Probleme im Zusammenhang mit der Trennung und Scheidung ist natürlich die Frage des Unterhalts.

Für den Ehegatten besteht nach der Trennung zunächst ein Anspruch auf Trennungsunterhalt. Nach der Scheidung ist zu klären, ob ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt, z. B. aufgrund der Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes, besteht.

Daneben existieren die Unterhaltsanprüche der Kinder gegen ihre Eltern, der Anspruch der Mütter nichtehelicher Kinder und der Elternunterhalt.

Zum Kindesunterhalt erhalten Sie hier (Merkblatt zum Kindesunterhalt) vorab Informationen.

Ob und wenn ja in welcher Höhe Unterhaltsansprüche bestehen, bestimmt sich hauptsächlich nach der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten sowie der Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten.

Wir beraten Sie ob Unterhaltsansprüche bestehen, berechnen der Höhe und machen die Ansprüche für Sie geltend.

Trennung und Scheidung haben Einfluss auf alle Bereiche des Familien-rechts.

Beispielhaft hierfür nennen wir die Kindschaftssachen wie Sorge- und Umgangsrecht, die Regelungen hinsichtlich Ehewohnung, Hausratsgegen-ständen, Versorgungsausgleich, die Vermögensauseinandersetzung usw.

Aufgrund der Komplexität und des Umfangs der möglicherweise auftretenden Probleme ist anwaltliche Hilfe unumgänglich. Zu allen Fragen, die in diesem Zusammenhang auftreten, stehen wir Ihnen zur Verfügung.