Unsere Rechtsgebiete – Hofer & Hoynatzky Rechtsanwälte
Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht ist ein zentrales Anliegen unserer Kanzlei, betreut von Rechtsanwalt Stephan Hoynatzky. Mit langjähriger Erfahrung in Verkehrszivilrecht, Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitsrecht bieten wir Ihnen umfassende, aktuelle Unterstützung. Nach einem Verkehrsunfall sind wir schnell zur Klärung Ihrer Anliegen bereit. Überlassen Sie uns die rechtlichen Aspekte, während Sie sich auf Ihre Familie und Arbeit konzentrieren. Im Verkehrszivilrecht helfen wir Ihnen, Schadensersatzansprüche aus Unfällen geltend zu machen. Es ist ratsam, direkt nach einem Unfall einen Anwalt einzuschalten, um Ihre Rechte zu wahren. Kontaktieren Sie uns umgehend, denn die Kosten für den Anwalt werden von der gegnerischen Versicherung übernommen, wenn Sie nicht schuld sind. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um Ihre Ansprüche vollständig durchzusetzen.
Familienrecht
Sollte es bedauerlicherweise zu einer Trennung von Ihrem Ehepartner gekommen sein, so beraten wir Sie über die sich daraus ergebenden Folgen. Die Trennung, die nach gesetzlicher Definition dann gegeben ist, wenn zwischen den Ehepartnern keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und ein Ehegatte sie auch erkennbar nicht mehr herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt, hat Folgen, die sich in alle Bereiche des Familienrechts auswirken können. Über die sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten werden wir Sie umfassend beraten.
Letztendlich führt in der Regel die Trennung irgendwann einmal zur Scheidung. Diese kann frühestens nach Ablauf des sogenannten Trennungsjahres eingereicht werden. In Ausnahmefällen, den sogenannten Härtefällen (§ 1565 II BGB) kann die Scheidung auch schon vor Ablauf des Trennungsjahres beantragt werden.
Das zuständige Amtsgericht wird die Scheidung aussprechen, wenn es der Ansicht ist, dass die Ehe gescheitert ist. In der Regel ist dies unproblematisch. Insbesondere dann, wenn der Ehepartner der Scheidung zustimmt.
Bitte beachten Sie, dass für den Antrag auf Ehescheidung Anwaltszwang besteht. Das bedeutet, dass zumindest einer der beiden Ehepartner durch einen Anwalt vertreten sein muss. Der andere Ehegatte kann jedoch ohne anwaltliche Vertretung vor Gericht auftreten.
Sollen wir für Sie die Scheidung beantragen, so vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns. Zu diesem Termin bringen Sie bitte die Heiratsurkunde im Original oder in Kopie mit.
Sollten Sie die Scheidung so unkompliziert und einfach wie möglich hinter sich bringen wollen, so bestünde auch die Möglichkeit, uns den auf dieser Seite herunterladbaren Fragebogen nebst Vollmacht auszufüllen und zusammen mit der Heiratsurkunde zukommen zu lassen.
Wohnungs- und Mietrecht
Der Wohnraum ist für viele das Fundament eines zufriedenen Lebens und genießt besonderen Schutz nach Art. 13 GG. Trotz der Übersichtlichkeit des Mietrechts gibt es viele Vorschriften. Rechtsanwalt Bernd Hofer steht Ihnen bei Kautionsfragen, Mietmängeln und Räumungsklagen umfassend zur Seite.
Strafrecht
Im Strafrecht ist es oft schwierig, die Relevanz von Verhalten einzuschätzen. Die Kanzlei Hofer.Hoynatzky bietet umfassende anwaltliche Unterstützung, um Klarheit über rechtliche Konsequenzen zu schaffen und Ihre Interessen zu wahren. Ihr rechtlicher Schutz hat für uns höchste Priorität.
Weitere Rechtgebiete
Wir bieten umfassende Unterstützung in allen Bereichen des deutschen Rechts, einschließlich Garantie, Gewährleistung, Erbrecht, Vertragsrecht, Schadensersatz und Bauwesen. Bei Bedarf vermitteln wir Sie an erfahrene Kooperationspartner. Vertrauen Sie auf unsere Expertise – wir finden immer eine Lösung für Ihr Anliegen!