Bislang war der Unterhaltsvorschuss allerdings Kindern allein erziehender Eltern bis zwölf Jahren vorbehalten. Ab 1. Juli 2017 kann der Vorschuss auch für Teenager bis 18 beantragt werden, wenn ein Elternteil keinen Unterhalt zahlt. Erfahren Sie in diesem Video, was sich mit dem neuen Unterhaltsvorschussgesetz konkret für Sie geändert hat.
Video Nr. 12: Kann ich vom Staat Unterhalt für mein Kind bekommen? - Familienrecht
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